Viele der bisherigen Corona-Schutzmaßnahmen sind zum 2. Mai 2022 per Landtagsbeschluss gefallen. Konkret bedeutet das für uns:
- Die Testpflicht für die Schülerinnen und Schüler entfällt. Es werden pro Woche zwei Corona-Selbsttests zur Verfügung gestellt. Wir bitten dringend darum, diese Tests zu nutzen (Empfehlung: montags und mittwochs/donnerstags); so kann der Schulbetrieb von allen auch weiterhin etwas sicherer gestaltet werden.
- Die Maskenpflicht entfällt. Wir empfehlen aber weiterhin aufgrund der anhaltend hohen Inzidenz, auch aus Gründen der Solidarität, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
- Die Wegeregelungen entfallen.
- Die Cafeteria kann wieder in allen (großen) Pausen von allen Jahrgängen besucht werden.
Was ist zu tun, wenn ein Selbsttest positiv ist?
- Bitte lasst den Test durch einen offiziellen Schnelltest in einem Testzentrum bestätigen. Dessen Zeitpunkt gilt dann als Beginn der Isolation.
- Informiert bitte das Sekretariat kurz telefonisch über euren positiven Test.
- Die Isolation endet automatisch nach 5 Tagen, ein Freitesten ist nicht erforderlich (der Tag des Tests zählt nicht mit). Falls Krankheitssymptome für COVID-19 aufgetreten sind, soll die Selbstisolierung eigenverantwortlich fortgesetzt werden, bis für mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegt.
- Während der Isolation werden Aufgaben über Moodle zur Verfügung gestellt, die bearbeitet werden sollen, wenn es die Gesundheit zulässt.
Die Regeln zu Quarantäne und Isolation sind die jeweils aktuellen des Landes Hessen, auch abzurufen <hier>.