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ZIELE |
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Unsere Schule soll ein Ort sein, in dem man > Interessantes lernen kann und für unterschiedliche Lebenssituationen vorbereitet wird. > die eigene Leistungsfähigkeit in unterschiedlichen Bereichen erproben und Fehler machen kann. > Verantwortung für sich, den anderen und die Gruppe übernehmen kann. > Erfahrungen mit sich und anderen machen kann, um sich in seiner eigenen Individualität und Besonderheit zu erkennen. > eine Atmosphäre der gegenseitigen Unterstützung und Ermutigung erfährt. > höflich und freundlich miteinander umgeht. Damit wir uns diesen Zielen annähern und sich unsere Schule und jeder Einzel- ne unserer Schulgemeinde weiterentwickeln kann, sind viele Freiräume nötig. Gleichzeitig machen diese Ziele auch bestimmte Abmachungen erforderlich. Denn das eigene Handeln kann unter Unterständen auch negative Folgen für andere beinhalten und manchmal auch gefährlich sein. Wir haben uns deshalb auf folgende Vereinbarungen geeinigt, auf die sich jeder verlassen können soll und an die sich alle halten müssen. |
2. |
UMGANGSFORMEN AN DER SCHULE |
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Alle in der Christian-Rauch-Schule Arbeitenden achten darauf, > dass niemand an der Schule verbal oder tätlich angegriffen wird, > dass niemand gefährdet oder verletzt wird und > dass das Gebäude nicht verschmutzt oder beschädigt wird. Wenn man Angehörige unserer Schulgemeinde sieht, die sich nicht an diese Umgangsformen halten, sollte man nicht wegschauen. Wenn es einem möglich erscheint und man sich selbst dadurch nicht gefährdet, sollte man diese auf ihr unsoziales oder gefährli- ches Verhalten aufmerksam machen und dazu beitragen, dass es aufhört.
Lehrerinnen und Lehrer und Schülerinnen und Schüler, die andere beaufsichtigen, haben dabei eine besondere Verantwortung. Sie können ermahnen, Anweisungen erteilen und in Ausnahmefällen Sanktionen aussprechen. Diese Reaktionen haben immer das Ziel, eine Veränderung zum gewünschten Verhalten zu erwirken. Sie müssen begründbar und der jeweiligen Situation angemessen sein und beginnen in jedem Fall mit einem Gespräch.
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3. |
KONKRETE VEREINBARUNGEN |
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Die einzelnen Räume und Flächen an unserer Schule haben unterschiedliche Funktionen. Danach richtet sich auch, welche konkreten Vereinbarungen getroffen werden müssen. |
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1. Unterrichtsräume
In den Unterrichtsräumen soll man gut lernen können und sich wohl fühlen. Dazu trägt auch bei, wie der Raum aussieht. Die Klassenräume können daher nach den Interes- sen von Schülern und Lehrern gestaltet werden. Beim Aufhängen von Plakaten muss aber darauf geachtet werden, dass die Wände nicht beschädigt werden. Dauerhafte Ver- änderungen des Raumes müssen mit der Schulleitung abgestimmt werden, um zu ver- hindern, dass die Raumgestaltung nachfolgenden Klassen überhaupt nicht gefällt. Um die Arbeit der Raumpflegerinnen zu unterstützen, müssen alle auf Sauberkeit achten. Schüler der Jahrgangsstufen 11 – 13 können sich auch in den großen Pausen in den Klassenräumen aufhalten. Jüngere Schüler müssen, da keine Aufsicht gewährleistet werden kann, die Klassenräume in den Pausen verlassen. Dann müssen die Klassen- räume abgeschlossen werden.
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2. Flure, Sozialflächen, Cafeteria
Die Sozialflächen und die Cafeteria dienen in unserer Schule nicht nur als Verkehrsflächen.Sie sind Orte, an denen man sich erholen, sich austauschen und etwas über das Schulleben erfahren kann. Aufenthaltsmöglichkeiten für Schüler außerhalb des Unterrichts sind die sich an das Haupttreppenhaus anschließenden Sozialflächen in allen drei Stockwerken, die Cafeteria und der gläserne Vorraum des Anbaus. Schülern der Sekundarstufe II stehen zusätzlich die Oberstufenräume und das Internetcafé zur Verfügung. In den Pausen und in unterrichtsfreier Zeit kann man auch die Mediothek besuchen oder sein Schließfach nutzen. Die Flure vor den Unterrichtsräumen und die Nebentreppenhäuser sind aber keine Aufenthaltsräume. Für Klassen- und Kursfeiern stehen die Cafeteria und die Klassenräume zur Verfügung. Sie müssen beim Hausmeister angemeldet und zusätzlich in den Terminplaner im Lehrerzimmerflur eingetragen werden.
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3. Schulhof / Außengelände
Der Aufenthalt auf unseren Schulhöfen soll für alle erholsam sein. Der Westhof sowie bei schönem Wet- ter auch die Rasenfläche auf dem Südhof sind für Ballspiele vorgesehen. Dort befinden sich Tore und Tischtennisplatten. Alle sollen darauf achten, dass diese Geräte abwechselnd genutzt werden. Damit es möglichst nicht zu Verletzungen kommt, dürfen nur Tischtennisbälle, Tennisbälle und Softbälle (und kei- ne Schneebälle) verwendet werden. Auf der Rasenfläche auf dem Südhof darf man auch mit Fußbällen und auf dem Basketballplatz auch mit Basketbällen spielen.
Begegnungen zwischen den Schülern der Kaulbachschule und der Christian-Rauch-Schule sind erwünscht und sollen in dem vereinbarten Bereich auf dem Osthof stattfinden, weil dort Aufsichten beider Schulen ansprechbar sind. Damit ein Versicherungsschutz durch das Land Hessen erhalten bleibt, dürfen Schüler der Jahrgänge 5 -10 das Schulgelände nur nach Unterrichtsschluss, in der Mittagspause oder nach Vorlage eines schriftlich genehmigten Antrages eines Erziehungsberechtigten verlassen.
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4. Toiletten
Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume und bedürfen besonderer Sauberkeit, für die jeder Benutzer verantwortlich ist
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5. Bushaltestelle, Busse, Parkplätze
Der Schulweg soll für alle angst- und konfliktfrei und ohne Gefährdungen verlaufen. Insbesondere müssen alle darauf achten, beim Ein- und Aussteigen an der Bushaltestelle nicht zu drängeln und vor allem jüngere Schüler bei der Busfahrt nicht zu belästigen. Um Gefährdungen durch Zweiräder und Autos zu vermeiden und um den Verkehr zu entzerren, gelten folgende Regelungen: Die Schulhöfe sind für Fahrzeuge gesperrt. Für Autos und Motorräder gibt es jeweils einen Parkplatz für Schüler und Lehrer; Mofas und Roller werden in dem dafür vorgesehenen Bereich an der CRS-Turnhalle abgestellt. Für Fahrräder stehen geeignete Stellplätze zur Verfügung.
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6. Die Nutzung der Computer- und EDV-Anlage ist in der IT-Nutzungsordnung geregelt.
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4. |
GEMEINSCHAFTLICHE TÄTIGKEITEN |
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Unser Zusammenleben in der Schule kann reibungsloser verlaufen, wenn jeder lernt, sich für einen kleinen Bereich des Schulalltags verantwortlich zu fühlen. Deshalb soll jeder Schüler jedes Jahr eine zeitlich begrenzte Aufgabe übernehmen, die für unsere Schule wertvoll ist. Die Auflistung der Schuldienste in der Anlage zu dieser Schulordnung soll eine möglichst freie Einwahl aller ermöglichen. |