Aktuelle Regeln (ab 4.4.22)

Cafeteria

Das Angebot eines warmen Mittagessens ist noch eingeschränkt. Das Team der Cafeteria wird ein „Essen-to-go“ anbieten, damit mittags nicht mehr am Tisch gegessen wird. Die Cafeteria bleibt in den Pausen weiterhin geöffnet.


Quarantäneregeln

Ist ein Schüler oder eine Schülerin im Antigen-Schnelltest positiv, so begibt er bzw. sie sich erlasskonform, auch wenn kein PCR-Test durchgeführt werden kann, unverzüglich in 10-tägige Quarantäne.
Ein Freitesten ist nach 7 Tagen, also am achten Tag nach dem positiven Schnelltest, durch einen Bürgertest in einer anerkannten Teststelle oder durch einen Arzt möglich.

Nicht anerkannt werden Tests, die Privatpersonen mit einem erworbenen Zertifikat durchführen.
Die Schule wird jeden positiven Schnelltest dem Gesundheitsamt melden, bitte versuchen Sie in einem solchen Fall, einen PCR-Test durchführen zu lassen.“

Maskenpflicht

Die Maskenpflicht ist mit Wirkung vom 4.4. aufgehoben. Aufgrund der anhaltend hohen Infektionszahlen empfehlen wir dringend, weiterhin im Schulgebäude und auch am Sitzplatz einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Einlass vor Unterrichtsbeginn

Ab sofort werden der Haupteingang und der Eingang vom Westhof ständig für das Betreten und Verlassen des Hauptgebäudes freigegeben. Der Einlass erfolgt (außer im 5er-Haus) ab 7.00 Uhr. Die Klassenräume sollten sofort betreten werden. Der Schlüssel kann ab 7.00 Uhr geholt werden. Bis zum Unterrichtsbeginn besteht Maskenpflicht.

Testung

Alle Schülerinnen und Schüler testen sich montags, mittwochs und freitags.
Keine Verpflichtung zum Testen besteht für Genesene, Geimpfte und außerhalb der Schule Getestete mit gültigem Nachweis.
Testsonderregeln gelten für den Schwimmunterricht und 7 Tage nach einer bestätigten Infektion in einer Klasse.

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