Mit herzlichem Dank für die Vorlage an Copyright: Leo Feisthauer
Liste der Sprechzeiten der Lehrerinnen und Lehrer während des Lockdowns
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
wie angekündigt, finden Sie hier die Liste der Zeiten, zu denen die Kolleginnen und Kollegen für Rückfragen/Feedback zur Verfügung stehen. Wenn Sie die Kolleginnen und Kollegen per Mail informieren, werden sie sich dann zu diesen Zeiten mit Ihnen in Verbindung setzen.
Liste Sprechzeiten der Kolleginnen und Kollegen während des Lockdowns
Informationen zur Situation ab Montag, den 11.01.2021
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, nach eingehenden Beratungen im Laufe der letzten Tage über die von der Landesregierung beschlossenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie fasse ich wichtige Punkte, die den Schulbetrieb an der CRS betreffen, für Sie zusammen und konkretisiere damit meine E-Mail vom 6.1.2021.
Ab Montag, 11.01. bis zum 31.01. gilt folgendes für den Unterricht an der CRS:
- Jahrgangsstufe 5 und 6: Die Präsenzpflicht für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 ist aufgehoben. Alle Schülerinnen und Schüler werden - wie bereits in der Woche vor den Weihnachtsferien - mit Aufgaben per Moodle versorgt. Für die Klassen 5 und 6 ist es das Ziel, dass möglichst alle Kinder zuhause lernen. Dies reduziert die Kontakte und trägt damit maßgeblich zur Eindämmung der Pandemie bei. Wir appellieren an Sie, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, – so es irgend möglich ist: Lassen Sie Ihr Kind deswegen bitte zu Hause! Sollte dies für Sie nicht möglich sein, stellt die Schule ein Betreuungsangebot sicher. Das Angebot umfasst die Bearbeitung der auf Moodle gestellten Aufgaben in der Zeit von 07:55 Uhr bis 13:05 Uhr unter Aufsicht. Eine Verpflegung mit Essen und Trinken ist nicht möglich. Die Anmeldung ist schriftlich unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! für jeweils eine ganze Woche bis zum Freitag (11 Uhr) der Vorwoche möglich.
- Jahrgangsstufen 7-12: Für diese Jahrgangsstufen gibt es in den nächsten 3 Wochen ausschließlich Distanzunterricht. Alle Schülerinnen und Schüler werden - wie bereits in der Woche vor den Weihnachtsferien - mit Aufgaben per Moodle versorgt. Die Schulleitung hat beschlossen, dass auf Grundlage der pandemischen Entwicklung das Oberstufenpraktikum nicht stattfinden kann.
- Für alle gilt: Sie erhalten ab Dienstag, 12.01.2021 hier auf der Homepage der CRS Informationen, wann Lehrerinnen und Lehrer für Rückfragen/Feedback zur Verfügung stehen. In einigen Fällen wird sicherlich auch digitaler Unterricht per Videokonferenz angeboten werden. Dieser wird aber nur zusätzlich angeboten und ist nicht die Regel. Wir sind uns bewusst, dass nicht in allen Orten unseres Einzugsbereiches genügend Netzkapazitäten zur Verfügung stehen. Zudem ist zu erwarten, dass die Server mit Überlastung zu kämpfen haben werden.
Die Teilnahme am Distanzunterricht ist nicht „freiwillig“, sondern unterliegt der Schulpflicht. Verhinderungen müssen den Lehrkräften in Form einer schriftlichen Entschuldigung immer angezeigt werden.
Die Leistungen im Distanzunterricht sind maßgeblich für die Beurteilung. Für die Leistungsfeststellung bzw. eine Bewertung durch Noten können unterschiedliche Formate eingesetzt werden, welche die Lehrkräfte mit ihren Gruppen individuell besprechen werden.
Der Distanzunterricht orientiert sich in den kommenden Wochen grundsätzlich am jeweiligen Stundenplan. Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, zur jeweiligen Unterrichtszeit erreichbar und arbeitsfähig zu sein.
Weitere und aktuelle Hinweise sowie Informationen finden Sie wie immer auf der Website der Schule.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Wagener
Information zum Umgang mit der Schließung der Schule bis zum 18.12.2020
- Es ist selbstredend, dass die noch angesetzten Klausuren und Leistungsnachweise, die für diese letzte Unterrichtswoche vor den Ferien geplant waren, nicht stattfinden können.
- Die Religion-/Ethikklausur in der Q1 haben wir ohnehin schon auf die erste Woche nach den Weihnachtsferien verschoben. Der Nachschreibtermin liegt derzeit auf dem 14. Januar 2021 - er musste wegen der Verlegung dieser Klausur um einen Tag später angesetzt werden.
Realistischerweise können wir allerdings alle nicht einschätzen, wann und wie wir im Januar den Unterricht wieder aufnehmen werden. Ein Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht beispielsweise würde bedeuten, dass in einem solchen Modell die Klausuren evtl. nur schwer nachzuholen sind. Wir müssen also sehen, ob diese Klausuren überhaupt noch geschrieben werden können.
- Sollte die Pandemie-Entwicklung es zulassen, dass wir Leistungsnachweise im Januar noch nachholen können - dies wird sich sicherlich in der letzten Ferienwoche abzeichnen, werden wir die Schüler*innen frühzeitig darüber informieren müssen, damit sie sich darauf einstellen können.
Erreichbarkeit in den Ferien
Während der Weihnachtsferien wird das Sekretariat vom 21.12.2020 bis zum 03.01.2021 nicht besetzt sein. In dringenden Fällen kontaktieren Sie Herrn Wagener unter 0177-338 70 24. Die Schule ist am 06.01.2021 in der Zeit von 10-12 Uhr geöffnet.
Hinweis für Eltern und Erziehungsberechtige und volljährige Schülerinnen und Schüler zur Entschuldigungspraxis
Sie finden hier aus aktuellem Anlass ein aktualisieres Papier zur Entschuldigungspraxis.
Hier finden Sie den aktualisierten Hygieneplan der Christian-Rauch-Schule.
Die Allgemeinverfügung des Landkreises Waldeck-Frankenberg, welche die Maskenpflicht im Unterricht anordnet, findet sich hier.
Hinweis für Fahrschüler
Zusätzliche Leistungen Schülerbeförderung
Lüftung in den Wintermonaten
Mit Inkrafttreten des neuen Rahmenhygieneplans 6.0 des Landes Hessen nach den Herbstferien am 19.10.2020 ändert sich auch für die CRS einiges. Grundsätzlich sind sich alle Experten einig, dass eine permanente Kipplüftung uneffektiv ist und die Räume auskühlt. Für den Luftaustausch des Klassenraums ist eine 3-5 minütige Stoß- bzw. Querlüftung zu empfehlen.
Die Türen und Fenster werden im Normalfall geschlossen gehalten, und es werden Stoßlüftungen nach dem Prinzip „20-5-20“ durchgeführt. Das heißt, alle 20 Minuten werden die Fenster und gegebenenfalls auch die Tür für eine Stoß- und Querlüftung für 3-5 Minuten je nach Raumgröße geöffnet. Zwischenlüftungen sind natürlich möglich.
Dies gilt auch für Tests und Klausuren. So wird vermieden, dass Schülerinnen und Schüler dauerhaft frieren. Für die Zeit der Stoßlüftung haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, ihre Jacken anzuziehen.
Damit das Gebäude nicht auskühlt, werden die Eingangstüren nach den Herbstferien nicht mehr dauerhaft offen stehen.
Desinfektion
Obwohl der neue Hygieneplan es nicht mehr fordert, bleibt es dabei, dass die Klassen und Kurse bitte zu Beginn des 2. und 3. Unterrichtsblocks (3. und 5. Stunde) weiterhin die Flächen mit dem bereit gestellten Desinfektionsmittel reinigen. Wir werden auch weiterhin die Handdesinfektionsmittel am Eingang für die Schülerinnen und Schüler bereitstellen. Ferner werden die Schülerinnen und Schüler darauf hingewiesen, sich regelmäßig die Hände zu waschen.
Regenpausen und Aufenthaltsräume im Nachmittagsbereich
Sollten Pausen zu „Regenpausen“ erklärt werden, bleiben die Schülerinnen und Schüler im Raum der abgelaufenen Stunde und wechseln am Ende der Pause den Raum. In „normalen“ Pausen sollen die Schülerinnen und Schüler nach wie vor das Gebäude nach draußen verlassen.
Für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die ihre Mittagspause auf dem Gelände/im Gebäude verbringen, werden die bisherigen Oberstufenräume und in der 8.-10. Stunde zusätzlich die Räume 240, 241 und 249 als Aufenthaltsräume für die Oberstufe aufgeschlossen. Kreide, Tafeln, Lineale bzw. Beamer in diesen Räumen sind Unterrichtsgegenstände und dürfen nicht benutzt werden.
Natürlich gilt es generell nach wie vor, das Virus und erste Anzeichen davon ernst zu nehmen und schnell zu reagieren – sowohl für Lehrkräfte als auch für die gesamte Schulgemeinde. Dafür gibt es den Leitfaden „Wann muss Ihr Kind zu Hause bleiben?“, den wir Ihnen hier ebenfalls zum Download bereitstellen. Ich bitte, sich hierüber genau zu informieren und die beigefügten Anträge zu verwenden.
Um eine möglichst hohe Wirksamkeit zu erhalten, empfehlen wir, die Corona-Warn-App zu benutzen.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/aktuelle-informationen-zu-corona
Befreiung vom Präsenzunterricht
Schülerinnen und Schüler, die bei einem Infekt mit dem SARS-CoV-2-Virus dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind, können vom Präsenzunterricht befreit werden. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler, die mit Angehörigen einer Risikogruppe im Sinne des vorangegangenen Satzes in einem Hausstand leben. Die Freistellung verlängert sich nicht automatisch. Sie ist für das aktuelle Schuljahr erneut beim Schulleiter beantragen. Dem Antrag ist ein ärztliches Attest beizufügen, welches betätigt, dass im Falle einer Infektion mit dem Coroanvirus aufgrund der besonderen individuellen Disposition die Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufs besteht.
Sollte in diesem Fall die Ausstattung mit digitalen Endgeräten nötig sein, bitten wir um Mitteilung. Wir haben den Kreis als Schulträger bereits informiert und Geräte angefordert. Eine Zuschaltung mittels solcher Endgeräte zum Präsenzunterricht ist derzeit nicht realisierbar.